Dürfen wir Mannitol Infusions­lösung 20 10 x 250 ml auf GKV-Rezept abrechnen?

Uns wurde in der Apotheke ein Rezept über Mannitol Infusions­lösung 20 10 x 250 ml zulasten der AOK Rheinland/Hamburg vorgelegt. Wir sind uns nicht sicher, ob wir das Rezept von der Kranken­kasse erstattet bekommen und ob wir spezielle Anforderungen beachten müssen.

Können Sie uns diese Frage beantworten?

Antwort

Bei der Mannitol-Lösung (PZN 07511123) handelt es sich um ein apotheken­pflichtiges Arznei­mittel. In der Anlage 1 „Zuge­lassene Ausnahmen zum gesetz­lichen Verordnungs­aus­schluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V (OTC-Übersicht)“ der Arznei­mittel-Richt­linie ist u. a. Folgendes gelistet:

Anlage 1 Arzneimittel-Richtlinie

„[…] Arzneistoff­freie Injektions/Infusions-, Träger- und Elektrolyt­lösungen sowie parenterale Osmodiuretika bei Hirnödem (Mannitol, Sorbitol). […]“

Damit ist die Lösung unter genannten Voraus­setzungen auch für Erwachsene erstattungs­fähig. Wenn der Arzt eine Diagnose auf dem Rezept ange­geben hat, müssen Sie diese prüfen. Ist keine Diagnose ange­geben, so ist die Abgabe grund­sätzlich möglich. Falls Sie aber Zweifel haben, dass diese Indikation (= Hirnödem) vorliegt, so sollten Sie sicher­heits­halber Rück­sprache mit dem Arzt halten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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