Dürfen wir Mannitol Infusionslösung 20 10 x 250 ml auf GKV-Rezept abrechnen?
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Uns wurde in der Apotheke ein Rezept über Mannitol Infusionslösung 20 10 x 250 ml zulasten der AOK Rheinland/Hamburg vorgelegt. Wir sind uns nicht sicher, ob wir das Rezept von der Krankenkasse erstattet bekommen und ob wir spezielle Anforderungen beachten müssen.
Können Sie uns diese Frage beantworten?
Antwort
Bei der Mannitol-Lösung (PZN 07511123) handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel. In der Anlage 1 „Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V (OTC-Übersicht)“ der Arzneimittel-Richtlinie ist u. a. Folgendes gelistet:
Anlage 1 Arzneimittel-Richtlinie
„[…] Arzneistofffreie Injektions/Infusions-, Träger- und Elektrolytlösungen sowie parenterale Osmodiuretika bei Hirnödem (Mannitol, Sorbitol). […]“
Damit ist die Lösung unter genannten Voraussetzungen auch für Erwachsene erstattungsfähig. Wenn der Arzt eine Diagnose auf dem Rezept angegeben hat, müssen Sie diese prüfen. Ist keine Diagnose angegeben, so ist die Abgabe grundsätzlich möglich. Falls Sie aber Zweifel haben, dass diese Indikation (= Hirnödem) vorliegt, so sollten Sie sicherheitshalber Rücksprache mit dem Arzt halten.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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