Dürfen wir im Akutfall eine kleinere Packung abgeben?
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Ein Patient hat uns ein Rezept über ein Simvastatin-Präparat in der N2-Größe vorgelegt. Prinzipiell ist die abzugebende Firma lieferbar, wir haben davon eine N1-Packung sowie eine N3-Packung vorrätig. Der Patient braucht das Mittel aber sofort und kann nicht auf eine Bestellung warten.
Können wir in diesem Fall auch eine vorrätige N1 abgeben?
Antwort
Die SARS-CoV-2-AMVersVO erlaubt Apotheken derzeit auch ein Abweichen von der verordneten Packungsgröße, solange die Gesamtverordnungsmenge nicht überschritten wird:
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
„Ohne Rücksprache mit dem Arzt dürfen Apotheken bei der Ersetzung des verordneten Arzneimittels gemäß Absatz 3 Satz 4 der Verordnung in folgender Hinsicht von der ärztlichen Verordnung abweichen:
- Packungsgröße (auch Überschreitung der in der Packungsgrößenverordnung definierten Messzahl)
- Packungsanzahl
- Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen (soweit die abzugebende Packungsgröße lieferbar ist), ohne dass es einer ausdrücklichen ärztlichen Anordnung nach § 16 Absatz 1 Satz 1 des Rahmenvertrages bedarf (vgl. zu Abrechnungsfragen insoweit unten Ziffer 4 lit. b)
- Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.
In den vorgenannten Fällen darf die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs nicht überschritten werden.“
Ist bei Ihnen also eine N1-Packung vorrätig, dürfen Sie diese abgeben und so dem Patienten einen weiteren Apothekenkontakt ersparen. Dokumentieren Sie diese Abgabe aber auf jeden Fall mit der Sonder-PZN 02567024 plus Faktor 5 bzw. 6. Zusätzlich können Sie den Hinweis „Covid-19“ o. Ä. auf dem Rezept vermerken. Gegebenenfalls empfiehlt sich der Rat an den Patienten, dass dieser dann beim nächsten Mal rechtzeitig das neue Rezept beim Arzt anfordert, denn mit der N1 wird er ja nicht so lange auskommen wie mit der N2.
- DAP Arbeitshilfe „Covid-19-Pandemie: Ausnahmeregelungen bei der Rezeptbelieferung nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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