Dürfen wir für den SSB Jumbopackungen abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Sprechstundenbedarfsrezept über „Mydriaticum Stulln ATR 10 x 10 ml PZN: 01875775“ vor. Nach unserer Einschätzung handelt es sich dabei um eine Jumbopackung.
Dürfen wir es so beliefern oder sollen wir das Rezept lieber auf einzelne 10-ml-Packungen ändern lassen?
Antwort
Nach unseren Recherchen können Mydriaticum-Stulln-Augentropfen grundsätzlich als SSB verordnet werden – überprüfen Sie dies sicherheitshalber noch einmal in der in Ihrem Bereich geltenden SSB-Verordnung. Außerdem ist im Rahmen des Sprechstundenbedarfs auf eine möglichst wirtschaftliche Verordnung und Abgabe zu achten. Hier ist, im Gegensatz zu normalen Rezepten, auch die Abgabe von Jumbopackungen erlaubt.
Daher können Sie die Augentropfen als SSB abrechnen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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