Dürfen wir für den SSB Jumbo­packungen abgeben?

Uns liegt ein Sprech­stunden­bedarfs­rezept über „Mydriaticum Stulln ATR 10 x 10 ml PZN: 01875775“ vor. Nach unserer Ein­schätzung handelt es sich dabei um eine Jumbo­packung.

Dürfen wir es so beliefern oder sollen wir das Rezept lieber auf einzelne 10-ml-Packungen ändern lassen?

Antwort

Nach unseren Recherchen können Mydriaticum-Stulln-Augen­tropfen grund­sätzlich als SSB verordnet werden – über­prüfen Sie dies sicherheits­halber noch einmal in der in Ihrem Bereich geltenden SSB-Verordnung. Außerdem ist im Rahmen des Sprech­stunden­bedarfs auf eine möglichst wirtschaftliche Verordnung und Abgabe zu achten. Hier ist, im Gegensatz zu normalen Rezepten, auch die Abgabe von Jumbo­packungen erlaubt.

Daher können Sie die Augen­tropfen als SSB abrechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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