Dürfen wir Espumisan Gold Perlen 40 Stück zulasten der AOK Niedersachsen abgeben?
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Uns liegt ein Rezept über Espumisan Gold Perlen 40 Stück für einen 67-jährigen Patienten zulasten der AOK Niedersachsen vor. Wir fragen uns, ob wir das Rezept zulasten der GKV beliefern dürfen.
Antwort
Laut Lauer-Taxe handelt es sich bei Espumisan Gold Perlen um ein Medizinprodukt. Medizinprodukte mit Arzneimittelcharakter sind dann erstattungsfähig, wenn sie in der Anlage V der AM-RL: „Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“ gelistet sind. Wenn man in die Anlage V schaut, sieht man, dass Espumisan nicht gelistet ist. Und auch wenn der Arzt ein apothekenpflichtiges Arzneimittel aufgeschrieben hätte wie z. B. Espumisan Perlen Weichkapseln 50 St., sind auch diese nicht erstattungsfähig. Laut Anlage III der AM-RL sind Karminativa nur für Säuglinge und Kleinkinder erstattungsfähig. Sie können das Rezept also nicht zulasten der GKV abrechnen und müssen dem Patienten das Rezept privat in Rechnung stellen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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