Dürfen wir Elvanse im Off-Label-Use abgeben?

Wir fragen uns, ob wir verpflichtet sind, zu überprüfen, ob Arzneimittel zulasten der GKV off-label verordnet sind. Im konkreten Fall geht es um Elvanse Adult 50 mg, das zurzeit nicht verfügbar ist. Dürfen wir stattdessen Elvanse 50 mg für einen Erwachsenen abgeben?

Falls ein Arzt direkt Elvanse 50 mg für einen Erwachsenen verordnet, können wir das Rezept zulasten der Krankenkasse (in diesem Fall die Techniker Kasse) beliefern?

Antwort

Wie Sie schon richtig schreiben, handelt es sich bei der Verordnung von Elvanse 50 mg für einen Erwachsenen um einen Off-Label-Use. Grundsätzlich dürfen Arzneimittel auch im Off-Label-Use verordnet werden, jedoch erstattet die GKV den Off-Label-Use nur in Ausnahmefällen. In Anlage VI Teil A der Arzneimittel-Richtlinie sind die Arzneimittel aufgelistet, die im Off-Label-Use erstattungsfähig sind. Da Lisdexamfetamindimesilat nicht aufgelistet ist, darf das Medikament nicht zulasten der GKV abgerechnet werden. Wir empfehlen Ihnen, Arztrücksprache zu halten. Wenn die Ärztin bzw. der Arzt von keinem Off-Label-Use Gebrauch machen möchte, sollten Sie das Rezept als Privatrezept abrechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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