Dürfen wir einem Kunden zwei Packungen Pantoprazol (OTC) abgeben?
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Wir haben gerade in der Apotheke die Frage diskutiert, ob es unzulässig ist, zwei Packungen Pantoprazol an eine Patientin abzugeben. Laut AMVV sind nur Packungen bis 14 Stück nicht verschreibungspflichtig. Diese Menge würde man bei zwei Packungen natürlich überschreiten.
Antwort
Anlage 1 der AMVV nennt die Packungsgröße, die verschreibungspflichtig ist:
Anlage 1 AMVV
„Pantoprazol
– ausgenommen Arzneimittel in Packungsgrößen von nicht mehr als 14 abgeteilten Einheiten in einer Einzeldosis von 20 mg und in einer Tageshöchstdosis von 20 mg für eine kurzzeitige, ohne ärztliche Beratung auf maximal 4 Wochen und bei täglicher Einnahme auf maximal 2 Wochen begrenzte Behandlung von Reflux-Symptomen (z. B. Sodbrennen und saures Aufstoßen) bei Erwachsenen“
Das heißt, verschreibungspflichtig ist ein Pantoprazol-Arzneimittel erst, wenn innerhalb einer Packung diese Menge überschritten ist. Somit dürfen Sie als Apotheker nach eigenem Ermessen auch Arzneimittel abgeben, die der Menge nach die Grenzen der Verschreibungspflicht sprengen, da Sie pro Packung die verschreibungspflichtige Menge nicht überschreiten. Dennoch ist es richtig und wichtig, diese Grenze im Hinterkopf zu haben und die Kunden dementsprechend zu beraten. Wenn ein Kunde längerfristige Beschwerden hat, sollten Sie ihn unbedingt an den Arzt verweisen und auch ggf. von der Abgabe absehen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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