Dürfen wir eine Packung ohne Normgröße abgeben?

Wir haben ein Rezept über „Lacosamid biomo 100 mg 126 St. (PZN: 17212522)“ zulasten der Mercedes-Benz BKK vorliegen. Unser Kassen­system hat uns ange­zeigt, dass es sich bei dieser Packungs­größe nicht um eine therapie­gerechte Norm­größe handelt. Wir haben rausge­funden, dass die Packung mit 126 Stück zwischen der N2 (50–62 St.) und der N3 (160–168 St.) liegt.

Wir würden gerne wissen, ob wir die Packung mit 126 Stück ab­geben dürfen.

Antwort

Wie Sie richtig herausge­funden haben, liegt die verordnete Menge zwischen zwei Norm­bereichen:

Abb.: PZN-Checkplus | Einteilung nach Wirkstoff

Diese Packung/Menge darf, sofern die genaue Stück­zahl verordnet wurde, zulasten einer GKV abge­geben werden.

Nur Mengen, die oberhalb des größten Norm­bereichs liegen und aufgrund dieser Tatsache kein Norm­kenn­zeichen tragen, können nicht zulasten einer GKV abge­geben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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