Dürfen wir eine Packung ohne Normgröße abgeben?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept über „Lacosamid biomo 100 mg 126 St. (PZN: 17212522)“ zulasten der Mercedes-Benz BKK vorliegen. Unser Kassensystem hat uns angezeigt, dass es sich bei dieser Packungsgröße nicht um eine therapiegerechte Normgröße handelt. Wir haben rausgefunden, dass die Packung mit 126 Stück zwischen der N2 (50–62 St.) und der N3 (160–168 St.) liegt.
Wir würden gerne wissen, ob wir die Packung mit 126 Stück abgeben dürfen.
Antwort
Wie Sie richtig herausgefunden haben, liegt die verordnete Menge zwischen zwei Normbereichen:
Abb.: PZN-Checkplus | Einteilung nach Wirkstoff
Diese Packung/Menge darf, sofern die genaue Stückzahl verordnet wurde, zulasten einer GKV abgegeben werden.
Nur Mengen, die oberhalb des größten Normbereichs liegen und aufgrund dieser Tatsache kein Normkennzeichen tragen, können nicht zulasten einer GKV abgegeben werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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