Dürfen wir eine nicht normierte Packung Nilemdo abgeben?
Uns liegt ein Rezept über Nilemdo 180 mg 100 St. NB PZN 16393289 zulasten einer GKV vor. Unsere Software zeigt nun allerdings den Hinweis „nicht erstattungsfähig, AM ohne Normpackungsgröße“ an. Dabei sind doch auch Arzneimittel ohne N-Bezeichnung erstattungsfähig.
Können wir die große Packung nun abgeben oder muss ein neues Rezept über 28 Stück ausgestellt werden?
Antwort
Die Packung Nilemdo 180 mg mit 100 Stück ist laut Lauer-Taxe als Klinikpackung gemeldet und Klinikpackungen können Sie nicht zulasten der GKV abrechnen.
Wäre eine 100er-Packung regulär im Handel, so wäre sie als N3 normal abgabefähig. Eine Klinikpackung können Sie jedoch nicht abgeben (es sei denn, es handelt sich um eine Verordnung für Sprechstundenbedarf). Daher müssten Sie ein neues Rezept über die kleine Packung mit 28 Stück anfordern.
Arzneimittelpackungen ohne N-Kennzeichnung können Sie dann abgeben, wenn die enthaltene Menge zwischen zwei Normbereichen oder unterhalb des N1-Bereiches liegt und exakt die Menge verordnet wurde. Eine Packung, deren Menge oberhalb des Nmax-Bereiches (also meist N3) liegt, trägt ebenfalls keine Normierung. Hierbei handelt es sich dann um eine Jumbopackung, die nicht abgabefähig ist (Ausnahme auch hier eine Verordnung im Sprechstundenbedarf).
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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