Dürfen wir eine nicht normierte Packung Nilemdo abgeben?

Uns liegt ein Rezept über Nilemdo 180 mg 100 St. NB PZN 16393289 zulasten einer GKV vor. Unsere Software zeigt nun aller­dings den Hinweis „nicht erstattungs­fähig, AM ohne Norm­packungs­größe“ an. Dabei sind doch auch Arznei­mittel ohne N-Bezeichnung erstattungs­fähig.

Können wir die große Packung nun ab­geben oder muss ein neues Rezept über 28 Stück ausge­stellt werden?

Antwort

Die Packung Nilemdo 180 mg mit 100 Stück ist laut Lauer-Taxe als Klinik­packung gemeldet und Klinik­packungen können Sie nicht zulasten der GKV abrechnen.

Wäre eine 100er-Packung regulär im Handel, so wäre sie als N3 normal abgabe­fähig. Eine Klinik­packung können Sie jedoch nicht ab­geben (es sei denn, es handelt sich um eine Ver­ordnung für Sprech­stunden­bedarf). Daher müssten Sie ein neues Rezept über die kleine Packung mit 28 Stück anfordern.

Arznei­mittel­packungen ohne N-Kenn­zeichnung können Sie dann abgeben, wenn die ent­haltene Menge zwischen zwei Norm­bereichen oder unter­halb des N1-Bereiches liegt und exakt die Menge verordnet wurde. Eine Packung, deren Menge oberhalb des Nmax-Bereiches (also meist N3) liegt, trägt eben­falls keine Normierung. Hierbei handelt es sich dann um eine Jumbo­packung, die nicht abgabe­fähig ist (Aus­nahme auch hier eine Ver­ordnung im Sprech­stunden­bedarf).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung