Dürfen wir eine nicht normierte Packung auf ein Entlassrezept abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Entlassrezept über „Briviact 75 mg 168 St. FTA“ erhalten. Diese Packung ist wie alle anderen Briviact-Packungsgrößen nicht normiert, es gibt aber auch noch kleinere Packungen.
Was dürfen wir nun abgeben?
Antwort
Die Coronasonderregel, dass im Entlassmanagement Packungen bis zu einer N3 verordnet werden dürfen, gilt nach SARS-CoV-2-AMVersVO bis Ende Mai 2022 weiter. Da es sich bei der verordneten Packung nicht um eine Jumbopackung handelt, können Sie die verordnete Packungsgröße abgeben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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