Dürfen wir eine Mengenangabe auf dem Rezept ändern?

Uns liegt ein Kassen­rezept vor, verordnet ist „Alecensa 150 mg 240 Hartkapseln N2 >>Dj<<“. Diese Packungs­größe gibt es nicht mehr, in der Taxe ist nur eine Packungs­größe mit 224 Stück (eben­falls N2) zu finden.

Dürfen wir diese einfach abgeben, da beides N2-Packungen sind?

Antwort

Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine nicht eindeutige Verordnung, da sie nicht eindeutig einer Zeile im Preis- und Produkt­verzeichnis zuzu­ordnen ist. Dazu schreibt der Rahmen­vertrag in § 7 Abs. 3 Folgendes vor:

7 Abs. 3 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arznei­mittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rück­sprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen bei papier­gebundenen Verordnungen auf dem Arznei­verordnungs­blatt zu vermerken und separat abzu­zeichnen […]“

Sie dürfen die Menge demnach nach Rücksprache mit dem Arzt selber korrigieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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