Dürfen wir ein Off-Label-Use-Rezept beliefern?
Wir haben ein Rezept über Tamsulosin 0,4 mg Retardkapseln N1 erhalten. Der Arzt hat auf dem Rezept „Off-Label-Use“ vermerkt.
Dürfen wir dieses Rezept beliefern?
Antwort
In Teil A der Anlage VI der AM-RL des G-BA sind die Wirkstoffe und Indikationen gelistet, die off-label verordnet werden dürfen (nach entsprechender Aufklärung und Dokumentation durch die Ärztin bzw. den Arzt). Für Tamsulosin besteht demnach Verordnungsfähigkeit bei Urolithiasis (= Harnsteine im Harntrakt). Männer wie auch Frauen können betroffen sein. Ist eine eindeutige Indikation verzeichnet, so muss die Apotheke diese prüfen. Ist keine Diagnose vermerkt, muss dahingehend nichts überprüft werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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