Dürfen wir ein Off-Label-Use-Rezept beliefern?

Wir haben ein Rezept über Tamsulosin 0,4 mg Retard­kapseln N1 erhalten. Der Arzt hat auf dem Rezept „Off-Label-Use“ vermerkt.

Dürfen wir dieses Rezept beliefern?

Antwort

In Teil A der Anlage VI der AM-RL des G-BA sind die Wirk­stoffe und Indi­kationen gelistet, die off-label ver­ordnet werden dürfen (nach ent­sprechender Auf­klärung und Doku­mentation durch die Ärztin bzw. den Arzt). Für Tamsulosin besteht demnach Verordnungs­fähigkeit bei Urolithiasis (= Harn­steine im Harn­trakt). Männer wie auch Frauen können betroffen sein. Ist eine ein­deutige Indi­kation ver­zeichnet, so muss die Apotheke diese prüfen. Ist keine Diagnose ver­merkt, muss dahin­gehend nichts über­prüft werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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