Dürfen wir dieses Präparat aus der Schweiz importieren?

Wir haben ein Privatrezept über „Becozym forte Tabletten“ erhalten und nach einigen Recherchen herausgefunden, dass es sich um ein Vitamin-B-Präparat handelt, das es nur in der Schweiz gibt.

Dürfen wir dieses Präparat über unseren Importeur beziehen? Es gibt in Deutschland ja auch eine Vielzahl von Vitamin-B-Präparaten.

Antwort

In § 73 (3) des AMG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Import von Arzneimitteln erlaubt ist. Unter anderem ist dort Folgendes zu finden:

73 (3) Arzneimittelgesetz

„Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Fertigarzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und nicht zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen, registriert oder von der Zulassung oder Registrierung freigestellt sind, in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, wenn

  1. sie von Apotheken auf vorliegende Bestellung einzelner Personen in geringer Menge bestellt und von diesen Apotheken im Rahmen der bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis abgegeben werden,
  2. sie in dem Staat rechtmäßig in Verkehr gebracht werden dürfen, aus dem sie in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden und
  3. für sie hinsichtlich des Wirkstoffs identische und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbare Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet im Geltungsbereich des Gesetzes nicht zur Verfügung stehen […]“

Zunächst muss also geprüft werden, ob es ein Präparat mit identischem Wirkstoff und vergleichbarer Wirkstärke in Deutschland gibt. Dazu müssten Sie natürlich die genaue Zusammensetzung des Importes in Erfahrung bringen.

Gibt es ein identisches Produkt auf dem deutschen Markt, ist ein Import nicht erlaubt. Wenn sich jedoch die Zusammensetzung unterscheidet, dann darf das Produkt aus der Schweiz importiert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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