Dürfen wir dieses Medizinprodukt auf Kassenrezept abgeben?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein Rezept über „Urgo Hydrogel Tube 10 x 15 g“ erhalten. In unserem Kassensystem kommt keine (Warn-)Meldung bei dem Versuch, Urgo Hydrogel auf ein AOK-Kassenrezept abzugeben. Deshalb denken wir, dass es erstattungsfähig wäre. Urgo Hydrogel ist aber in der EDV als Medizinprodukt gelistet, sodass wir nun unsicher sind, ob wir es zulasten der AOK abgeben können oder nicht.
Antwort
Es handelt sich bei diesem Präparat um ein Medizinprodukt, welches aber der Gruppe der Verbandstoffe und Pflaster zugeordnet wird. Demnach kann es, nach den im Liefervertrag vereinbarten Vertragspreisen, zulasten einer GKV abgerechnet werden.
Diese Preise sind in der Regel in der EDV hinterlegt, sodass bei Eingabe des Präparates direkt der richtige Preis angezeigt wird.
Für Medizinprodukte mit Arzneicharakter wäre im Zweifelsfalle Anlage V der AM-RL des G-BA für die Entscheidung maßgeblich, ob eine Abgabe zulasten einer GKV möglich ist.
- DAP Datenbank „Erstattungsfähige Medizinprodukte“
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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