Dürfen wir dieses Medizinprodukt auf Kassenrezept abgeben?

Wir haben ein Rezept über „Urgo Hydrogel Tube 10 x 15 g“ erhalten. In unserem Kassensystem kommt keine (Warn-)Meldung bei dem Versuch, Urgo Hydrogel auf ein AOK-Kassenrezept abzugeben. Deshalb denken wir, dass es erstattungsfähig wäre. Urgo Hydrogel ist aber in der EDV als Medizinprodukt gelistet, sodass wir nun unsicher sind, ob wir es zulasten der AOK abgeben können oder nicht.

Antwort

Es handelt sich bei diesem Präparat um ein Medizinprodukt, welches aber der Gruppe der Verbandstoffe und Pflaster zugeordnet wird. Demnach kann es, nach den im Liefervertrag vereinbarten Vertragspreisen, zulasten einer GKV abgerechnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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