Dürfen wir dieses Magnesium-Präparat auf GKV-Rezept abrechnen?

Uns wurde folgendes Kassen­rezept vorgelegt:
„Magnesium Verla Purkaps PZN: 11130160“.

Eine Diagnose wurde nicht angegeben. Die EDV warnt uns bei der Abgabe. Auf der OTC-Ausnahme­liste stehen Magnesium­präparate (ohne Einschränkung) bei angeborenem Magnesium­verlust.

Ist dieses Produkt in diesem Fall erstattungs­fähig?

Antwort

Beim verordneten Magnesiumpräparat handelt es sich um ein Lebensmittel:

MAGNESIUM VERLA purKaps vegane Kapseln z.Einnehmen

P 11 130 160 Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel)

Lebensmittel werden von den gesetzlichen Kassen nur erstattet, wenn es sich um Diätetika nach § 31 SGB V handelt. Das verordnete Magnesiumprodukt wird leider nicht erstattet. Die OTC-Ausnahmeliste gilt nur für OTC-Arzneimittel.

Verordnet der Arzt demnach ein apothekenpflichtiges Arzneimittel mit dem Wirkstoff Magnesium, wie z. B. Magnesium Verla N Dragees, werden diese unter den Bedingungen der Anlage I (Nr. 28) zur Arzneimittel-Richtlinie des G-BA von den Kassen erstattet.

Lauer-Taxe online

OTC-ERSTATTUNG GEMÄSS ARZNEIMITTELRICHTLINIE

Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft

Magnesiumverbindungen, oral, nur bei angeborenen Magnesiumverlusterkrankungen.
[Anlage I Nr. 28]

Hinweis zur OTC-Erstattung; Lauer-Taxe online; Stand 15.03.2021

Ist keine Diagnose angegeben, kann die Apotheke ein solches Arzneimittel ohne weitere Prüfung abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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