Dürfen wir diese Packung ohne N‑Größe abgeben?

Wir sind bei folgender Ver­ordnung unsicher: Natrixam 90 St. Servier PZN: 18254712.

Können wir dies zulasten einer GKV abgeben? Nur die Packungs­­größe mit 30 Stück trägt eine Normierung (N1), aller­dings finden wir ansonsten keine Informationen zu den Norm­bereichen.

Antwort

Es gibt für die Wirk­stoff­kombination aus Amlodipin und Indapamid bislang keinen eigenen Eintrag in Anlage 1 der Packungs­größen­ver­ordnung, jedoch ist davon aus­zu­gehen, dass es in die all­ge­meinen Norm­bereiche für „Beta-Rezeptoren­blocker/Calcium­antagonisten/ACE-Hemmer/Angiotensin-Rezeptor-Blocker“ ein­sortiert wird.

In der Gruppe ist sowohl der Einzel­wirk­stoff Amlodipin als auch eine (andere) Wirk­stoff­kombination mit Indapamid (Perindopril plus Indapamid). Da es für die Kombi Amlodipin/Indapamid keine eigene Zu­ordnung gibt, ist die Ein­teilung der über­ge­ordneten Gruppe maß­geblich.

Daraus ergeben sich folgende Norm­bereiche:

  • N1 = 24–36 St. (30 St. plus/minus 20 %);
  • N2 = 54–66 St. (60 St. plus/minus 10 %);
  • N3 = 95–100 St. (100 St. minus 5 %)

Damit passt die Bezeichnung der 30er-Packung als N1 und auch die 90er-Packung ist somit korrekt nicht mit einem N-Kenn­zeichen versehen. Da die 90er-Packung nicht ober­halb der Nmax (= N3 mit max. 100 St.) liegt, handelt es sich nicht um eine Jumbo­packung und daher ist diese Packungs­größe abgabe­fähig auf GKV-Rezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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