Dürfen wir diese Packung ohne N‑Größe abgeben?
Wir sind bei folgender Verordnung unsicher: Natrixam 90 St. Servier PZN: 18254712.
Können wir dies zulasten einer GKV abgeben? Nur die Packungsgröße mit 30 Stück trägt eine Normierung (N1), allerdings finden wir ansonsten keine Informationen zu den Normbereichen.
Antwort
Es gibt für die Wirkstoffkombination aus Amlodipin und Indapamid bislang keinen eigenen Eintrag in Anlage 1 der Packungsgrößenverordnung, jedoch ist davon auszugehen, dass es in die allgemeinen Normbereiche für „Beta-Rezeptorenblocker/Calciumantagonisten/ACE-Hemmer/Angiotensin-Rezeptor-Blocker“ einsortiert wird.
In der Gruppe ist sowohl der Einzelwirkstoff Amlodipin als auch eine (andere) Wirkstoffkombination mit Indapamid (Perindopril plus Indapamid). Da es für die Kombi Amlodipin/Indapamid keine eigene Zuordnung gibt, ist die Einteilung der übergeordneten Gruppe maßgeblich.
Daraus ergeben sich folgende Normbereiche:
- N1 = 24–36 St. (30 St. plus/minus 20 %);
- N2 = 54–66 St. (60 St. plus/minus 10 %);
- N3 = 95–100 St. (100 St. minus 5 %)
Damit passt die Bezeichnung der 30er-Packung als N1 und auch die 90er-Packung ist somit korrekt nicht mit einem N-Kennzeichen versehen. Da die 90er-Packung nicht oberhalb der Nmax (= N3 mit max. 100 St.) liegt, handelt es sich nicht um eine Jumbopackung und daher ist diese Packungsgröße abgabefähig auf GKV-Rezept.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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