Dürfen wir den Zuzahlungsstatus bei E-Rezepten ändern?

Wir haben ein E-Rezept bekommen, bei dem ein falscher Zuzahlungs­status hinter­legt worden ist.

Wir fragen uns, ob wir wie gehabt den Status ändern dürfen.

Antwort

Ja, Sie dürfen auch weiterhin einen falsch ange­gebenen Zuzahlungs­status ändern.

Dafür wurde eine neue Gruppe 15 in den Zusatz­attributen geschaffen. Dort kann zwischen 0 (= nein) und 1 (= ja) ausge­wählt werden. Für diese Änderung ist keine qualifizierte Signatur mit dem HBA nötig, sie kann daher auch von PTA vorge­nommen werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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