Dürfen wir Cannabisextrakte austauschen?

Wir haben eine Frage bezüglich Cannabis-Rezepturen, da unsere Apotheke mehr­fach in der Woche damit zu tun hat.
Wenn eine Verordnung für ein einge­stelltes Cannabis­extrakt mit einer spezi­fischen PZN vorliegt, stehen wir dann in der Pflicht, genau diese PZN abzu­geben, oder können wir unser vor­rätiges Cannabis­extrakt, welches natürlich die gleiche Wirk­­stärke ent­hält, nutzen, ohne eine Retaxation zu riskieren? Was ist, wenn das Cannabis­extrakt mit der ver­ordneten PZN nicht liefer­bar ist? Müssen wir jedes Mal ein neues Rezept besorgen?

Antwort

Cannabis­extrakte müssen unter Angabe der konkreten Sorte ein­deutig ver­ordnet sein (ein­deutige Zu­ordnung durch PZN). Außerdem bedarf es der Angabe über die Zusammen­setzung nach Art und Menge oder ggf. über die Herstel­lungs­vor­schrift (NRF). Cannabis­extrakte dürfen – auch bei gleichem THC/CBD-Gehalt – nicht ein­fach ausge­tauscht werden. Sind Angaben nicht ein­deutig oder ist das ver­ordnete Produkt nicht liefer­bar, muss ein neues Rezept ausge­stellt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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