Dürfen wir Bigaia-Tropfen für ein Kind zulasten der GKV abrechnen?

Uns liegt ein Rezept für ein Baby über Bigaia-Tropfen vor. Wir sind unsicher, ob wir das Mittel zulasten der GKV abgeben können.

Wie können wir vorgehen?

Antwort

Bigaia-Tropfen sind als Lebensmittel/Nahrungs­ergänzungs­mittel im Handel. § 31 SGB V definiert, welche Produkt­klassen Gegenstand der Erstattung durch die GKV sind.

Lebensmittel/Nahrungs­ergänzungs­mittel werden hier nicht genannt und daher von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet, auch nicht für Kinder. Zwar können für Kinder anders als für Erwachsene auch apotheken­pflichtige Arznei­mittel verordnet werden, eine Ausnahme für Nahrungs­ergänzungs­mittel gibt es hier aber nicht.

Daher muss das Rezept vom Patienten bzw. den Eltern privat bezahlt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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