Dürfen wir bei einem BtM-Rezept die Apothekendaten aufstempeln?
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Wir haben eine Frage zu den Angaben der Apothekendaten auf BtM-Rezepten: Laut Technischer Anlage muss auf einem BtM-Rezept die Apotheke mit Ort erfasst werden. Dies führt bei uns aber leider dazu, dass oft die Verordnungszeile schlecht bis nicht mehr lesbar ist.
Wäre es uns möglich, dass wir den Druck der Adresse abstellen und stattdessen unsere BtM-Rezepte einfach auf der Rückseite abstempeln? Wären damit die Voraussetzungen der Technischen Anlage erfüllt?
Antwort
Die BtMVV schreibt in § 12 Abs. 3 einen dauerhaft angebrachten Vermerk über die Anschrift der abgebenden Apotheke vor:
12 Abs. 3 BtMVV
„Der Abgebende hat auf Teil I der Verschreibung oder der Verschreibung für den Stationsbedarf, den Notfallbedarf und den Rettungsdienstbedarf folgende Angaben dauerhaft zu vermerken:
- Name und Anschrift der Apotheke,
- Abgabedatum und
- Namenszeichen des Abgebenden.“
Gemäß Technischer Anlage 2 dürfen die Angaben zur Apotheke auch auf die Rückseite der Verordnung gestempelt werden. Dazu ist dann aber aufgrund der Lesbarkeit eine rote Stempelfarbe zu verwenden:
Technische Anlage 2
„Angaben zur Apotheke, Apothekenstempel
Wenn Angaben der Apotheke, wie z. B. Name, Anschrift, gedruckt werden, sind sie in der letzten Zeile des roten Verordnungsfeldes zu positionieren. Dabei darf das Formularkennzeichen nicht überschrieben werden. Ausgenommen davon sind Betäubungsmittel-Verordnungen (neues Muster im Querformat); in diesem Fall sind die Angaben neben ‚Rp.‘ ein-, ggf. auch zweizeilig bis zum rechten Rand des Versichertenkartenbereiches im roten Verordnungsfeld zu positionieren. Werden Name und Anschrift der Apotheke nicht gedruckt, ist der Apothekenstempel auf der Rückseite des Verordnungsblattes mit roter Stempelfarbe aufzubringen.“
Daher könnten Sie wie von Ihnen vorgeschlagen vorgehen und würden damit die Voraussetzungen der Technischen Anlage erfüllen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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