Dürfen wir bei Aut-idem-Kreuz und zusätzlichem Vermerk das Original abgeben?
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Wir haben ein Rezept über „Azilect 1 mg 100 St. (PZN 03887274)“ mit folgendem Vermerk vorliegen: „Original erforderlich“.
Dürfen wir in diesem Fall wirklich das Original anstatt des kostengünstigeren Imports abgeben?
Antwort
Wenn es sich bei der Verordnung um eine Ersatzkasse handelt, kann der Arzt mit einem solchen Hinweis auch den Austausch zwischen Original und Importen verhindern. Dazu ein Ausschnitt aus dem Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen:
5 Abs.9 AVV vdek
„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und/oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arzneimittels erfolgen soll.“
Falls es sich um eine Regionalkasse handelt, prüfen Sie bitte, ob im jeweiligen Vertrag etwas Ähnliches vereinbart ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Austausch zwischen Original und Import auch mit Aut-idem-Kreuz nicht verhindert werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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