Dürfen wir bei Aut-idem-Kreuz und zusätzlichem Vermerk das Original abgeben?

Wir haben ein Rezept über „Azilect 1 mg 100 St. (PZN 03887274)“ mit folgendem Vermerk vorliegen: „Original erforderlich“.

Dürfen wir in diesem Fall wirklich das Original anstatt des kosten­günstigeren Imports abgeben?

Antwort

Wenn es sich bei der Verordnung um eine Ersatz­kasse handelt, kann der Arzt mit einem solchen Hinweis auch den Aus­tausch zwischen Original und Importen verhindern. Dazu ein Ausschnitt aus dem Arznei­versorgungs­vertrag der Ersatz­kassen:

5 Abs.9 AVV vdek

„Hat der Vertrags­arzt ein Fertig­arznei­mittel unter seinem Produkt­namen und/oder seiner Pharma­zentral­nummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugs­arznei­mittel mangels arznei­mittel­rechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arznei­mittels erfolgen soll.“

Falls es sich um eine Regional­kasse handelt, prüfen Sie bitte, ob im jeweiligen Vertrag etwas Ähnliches vereinbart ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Austausch zwischen Original und Import auch mit Aut-idem-Kreuz nicht verhindert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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