Dürfen wir bei Aut-idem-Kreuz das Original abgeben?

Wir haben ein Rezept über „Humatrope 12 mg 36 IE 5 St. Original von Lilly“ mit Aut-idem-Kreuz zulasten der Techniker Krankenkasse vorliegen. Laut Rabattvertrag müssten wir einen Import abgeben. Die Kundin möchte aber unbedingt das Original haben, da sie in der Vergangenheit Probleme mit einem Import hatte, da dieser nicht in ihren Originalpen von Lilly gepasst hat und sie die gesamte Packung verworfen hat. Dürfen wir in diesem Fall das Original von Lilly abgeben?

Antwort

Es ist vorrangig der rabattierte Import abzugeben, auch wenn das Original mit Aut-idem-Kreuz verordnet wurde. Importe und das zugrundeliegende Original gelten nämlich als gleich und sind daher austauschbar. Wenn das Importarzneimittel nicht in den vorhandenen Pen passt, ist das ein Grund, Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen. Diese müssen aber in jedem Fall mittels Sonder-PZN und Begründung auf der Verordnung dokumentiert werden.

Bei Ersatzkassen wie der TK hat auch der Arzt die Möglichkeit, durch den Zusatz „kein Austausch aufgrund medizinisch-therapeutischer Gründe“ die Abgabe eines Importes zu verhindern.

Laut § 5 Abs. 9 vdek-Arzneiliefervertrag gilt nämlich Folgendes:

5 Abs. 9 vdek-Arzneiliefervertrag

Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und / oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arzneimittels erfolgen soll.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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