Dürfen wir auf Kundenwunsch ein Original mit höheren Mehrkosten abgeben?

Uns liegt eine Verordnung über „Diovan 80 TAB PZN 01499579“ vor.
Das Aut-idem-Kreuz ist gesetzt, sodass ein Austausch auf Generika entfällt.

Dürfen wir das teure Original abgeben, obwohl so eine hohe Zuzahlung (Mehrkosten) anfällt?

Die EDV meldet, dass ein Import abzugeben ist, dieser wäre auch lieferbar. Die Kundin besteht aber auf dem Original und würde auch die Mehrkosten bezahlen.

Antwort

Beim Original werden Mehrkosten von 69,47 € fällig, die Importe sind günstiger, so beispielsweise der Import von kohlpharma mit Mehrkosten in Höhe von 40,37 €. Hinzu kommt natürlich jeweils die Zuzahlung.

Laut § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag muss ein Arzneimittel mit möglichst geringer Festbetragszuzahlung für den Patienten abgegeben werden:

13 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass für dieses Mehrkosten durch den Versicherten geleistet werden müssen, aber aufzahlungsfreie Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen; diese sind in diesem Fall bevorzugt abzugeben. Überschreitet der Abgabepreis sämtlicher zur Auswahl stehenden Fertigarzneimittel den Festbetrag, ist ein Fertigarzneimittel mit einer möglichst geringen Aufzahlung für den Versicherten auszuwählen.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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