Dürfen wir alle drei Packungen dieses BtMs abgeben?

Folgendes BtM-Rezept wurde uns vorgelegt:
„Attentin 10 mg 3 x 30 Tabletten !“ zulasten der Krankenkasse Bundesknappschaft (IK 109905003).

Können wir diese Menge so beliefern?

Antwort

Auch ohne Angabe von PZN und Hersteller handelt es sich hier um eine eindeutig bestimmte Verordnung, da das Mittel eindeutig einem Eintrag in der Taxe zuzuordnen ist. Hinsichtlich der zu beliefernden Menge gilt nach § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Enthält eine Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Demnach dürften Sie also die verordnete Menge abgeben.

Beachten Sie aber bitte auch die BtM-rechtlichen Regelungen:

Ein Arzt darf gemäß BtMVV innerhalb von 30 Tagen eine maximale Menge von 600 mg Dexamfetamin verordnen. Da die BtM-Höchstmenge von 600 mg mit der verordneten Menge von 3 x 30 Tabletten à 10 mg überschritten ist, muss die Verordnung ein „A“ enthalten. Wenn das „A“ auf dem Rezept steht, sollte es keine Probleme bei der Erstattung geben. Ansonsten können Sie dies nach Rücksprache mit dem Arzt auch selbst auf den Ihnen vorliegenden Rezeptteilen ergänzen (Ergänzung mit Datum und Unterschrift abzeichnen). Der Arzt muss dies auf dem in seiner Praxis verbliebenen Teil ebenfalls tun.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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