Dürfen Tropfen wegen eines Liefer­eng­passes auf Tabletten ge­tauscht werden?

Uns beschäftigt ein weiterer Liefer­eng­pass: Da Colchysat-Tropfen nicht liefer­bar sind, fragen wir uns, wie solche Ver­ordnungen beliefert werden dürfen. Da Betroffene meist an akuten Schmerzen leiden, würden wir alternativ gerne Colchicin Ysat 0,5 mg ab­geben, dabei handelt es sich jedoch um Tabletten und dem­ent­sprechend um eine andere Dar­reichungs­form.

Darf die Apotheke dies mit ent­sprechenden Hinweisen zur Dosierung im Akut­fall aus­tauschen, wenn die gesamt verordnete Wirk­stoff­menge nicht über­schritten wird, oder benötigt man ein neues Rezept?

Antwort

Mit dem ALBVVG wurde der noch zu Corona­­zeiten erlaubte Aut-simile-Aus­tausch nicht ins SGB V über­nommen. Die erweiterten Aus­­tausch­möglich­keiten umfassen nur noch folgende Punkte (gem. § 129 Abs. 2a SGB V):

129 Abs. 2a SGB V

„[…] Apotheken dürfen ohne Rück­­sprache mit dem ver­­ordnenden Arzt von der ärzt­­lichen Ver­ordnung im Hin­­blick auf Folgendes ab­­weichen, sofern hier­durch die ver­­ordnete Gesamt­­menge des Wirk­­stoffs nicht über­­schritten wird:

  1. die Packungs­­größe, auch mit einer Über­­schreitung der nach der Packungs­­größen­­ver­­ordnung maß­­geb­lichen Mess­­zahl,
  2. die Packungs­­anzahl,
  3. die Abgabe von Teil­­mengen aus der Packung eines Fertig­­arznei­­mittels, soweit die ver­ordnete Packungs­­größe nicht liefer­­bar ist, und
  4. die Wirk­­stärke, sofern keine pharma­­zeutischen Bedenken bestehen.“

Der Aut-simile-Austausch (Abgabe einer ab­weichenden Dar­­reichungs­­form) ist nicht mehr erlaubt, auch nicht nach Arzt­­rück­­sprache. Dies bedeutet, dass Sie im vor­­liegenden Fall ein neues Rezept benötigen.

Je nach Kranken­­kasse sollten Sie aber den geltenden Liefer­­ver­­trag prüfen: Manche Regional­­kassen erlauben den Aut-simile-Austausch noch nach Arzt­­rück­­sprache, Ersatz­­kassen sehen dies aller­­dings nicht vor!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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