Dürfen Tilidin Tabletten auf einem BtM-Rezept verordnet werden?
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Uns liegt eine Verordnung über Tilidin/Naloxon Retardtabletten auf einem BtM-Rezept vor. Ist eine Retax zu befürchten oder müssen wir ein neues rosa Rezept anfordern?
Antwort:
Ein Nichtbetäubungsmittel darf nur auf einem Betäubungsmittelrezept verordnet werden, wenn die Verordnung neben der eines Betäubungsmittels erfolgt.
8 Abs. 1 BtMVV:
„Betäubungsmittel für Patienten, den Praxisbedarf und Tiere dürfen nur auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt (Betäubungsmittelrezept) verschrieben werden. Das Betäubungsmittelrezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt. Die Teile I und II der Verschreibung sind zur Vorlage in einer Apotheke, im Falle des Verschreibens von Diamorphin nach § 5 Absatz 9a zur Vorlage bei einem pharmazeutischen Unternehmer, bestimmt, Teil III verbleibt bei dem Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt, an den das Betäubungsmittelrezept ausgegeben wurde.“
Da Tilidin nur in schnell freisetzenden Arzneiformen (z. B. Tropfen) den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterliegt, sind Tilidin/Naloxon Retardtabletten auf einem rosa Kassenrezept zu verordnen, sofern die Verordnung nicht neben der eines Betäubungsmittels erfolgt.
Nicht den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterliegt Tilidin in Kombination mit Naloxon in Zubereitungen mit verzögerter Wirkstofffreisetzung, wenn diese je abgeteilter Form bis zu 300 mg Tilidin und bezogen auf den Tilidingehalt mind. 7,5 % Naloxon enthalten.
Deshalb ist das BtM-Rezept über Tilidin/Naloxon Retardtabletten wieder an die Praxis zurückzugeben und ein neues rosa Kassenrezept mit entsprechender Verordnung anzufordern.
- DAP Retax-Arbeitshilfe 16 Rezept-Check
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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