Dürfen Teststreifen und Pennadeln auf einem Rezept stehen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Ist eine Verordnung von Teststreifen (z. B. Accu-Chek) und Pennadeln (z. B. BD) auf einem Rezept zulässig?
Solche Rezepte erhalten wir regelmäßig und wir sind jedes Mal unsicher, wie wir am besten vorgehen.
Antwort:
Die Teststreifen sind ein Medizinprodukt, bei Pennadeln handelt es sich um ein Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind auf einem gesonderten Rezeptblatt (Muster 16) getrennt von Arznei- und Verbandmitteln zu verordnen und mit der Ziffer 7 im vorgesehenen Statusfeld (Hilfsmittel) zu kennzeichnen, weil sie nicht budgetiert sind und nicht versehentlich in das Arznei-, Verband- und Heilmittelbudget des Arztes hinein gerechnet werden sollen. Da es sich bei den Pennadeln um ein Hilfsmittel handelt, müssen diese getrennt verordnet werden. Das gilt auch dann, wenn der zweite Artikel ein Medizinprodukt ist. Daher sollten Sie getrennte Rezepte anfordern (und den betreffenden Arztpraxen eine entsprechende Information zukommen lassen, wenn Sie häufiger solche „Mischverordnungen“ erhalten).
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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