Dürfen Medizinprodukte im Notdienst ausgetauscht werden?
Wir haben im Notdienst ein Rezept für ein 6-jähriges Kind über „Dimet 20 100 ml Lösung (PZN 11125934)“ vorgelegt bekommen. Da das Präparat nicht vorrätig war, aber das Kind dringend das Läusemittel benötigte, wurde „Hedrin Once Liquid Gel 100 ml (PZN 13155945)“ abgegeben. Das abgegebene Präparat war etwas günstiger als das verordnete.
Müssen wir die Alternativabgabe dokumentieren bzw. ist dieser Austausch überhaupt zulässig und benötigen wir ein neues Rezept aus der Arztpraxis?
Antwort
Zunächst einmal sind sowohl die Dimet 20 Lösung als auch das Hedrin Once Liquid Gel als Medizinprodukte mit Arzneicharakter in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie gelistet und werden für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen.
Da aber Packungsgrößenverordnung, Rahmenvertrag und Rabattverträge nur für Arzneimittel gelten, gibt es keine genaue Regelung, ob der Austausch auf dem Rezept zulässig ist. Auch Sonderkennzeichen sind nur auf Rezepten mit Arzneimittelverordnungen erlaubt, sonst kann es erfahrungsgemäß zu Retaxationen kommen.
Unsere Empfehlung ist deswegen, sich ein neues Rezept ausstellen zu lassen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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