Dürfen Medizinprodukte im Notdienst ausgetauscht werden?

Wir haben im Not­dienst ein Rezept für ein 6-jähriges Kind über „Dimet 20 100 ml Lösung (PZN 11125934)“ vorge­legt bekommen. Da das Präparat nicht vor­rätig war, aber das Kind dringend das Läuse­mittel benötigte, wurde „Hedrin Once Liquid Gel 100 ml (PZN 13155945)“ abge­geben. Das abgegebene Präparat war etwas günstiger als das verordnete.

Müssen wir die Alternativ­abgabe doku­mentieren bzw. ist dieser Aus­tausch über­haupt zulässig und benötigen wir ein neues Rezept aus der Arzt­praxis?

Antwort

Zunächst einmal sind sowohl die Dimet 20 Lösung als auch das Hedrin Once Liquid Gel als Medizin­produkte mit Arznei­charakter in Anlage V der Arznei­mittel-Richt­linie gelistet und werden für Kinder bis zum voll­endeten 12. Lebens­jahr und Jugend­liche mit Entwicklungs­störungen bis zum voll­endeten 18. Lebens­jahr von den Kranken­kassen über­nommen.

Da aber Packungs­größen­ver­ordnung, Rahmen­vertrag und Rabatt­verträge nur für Arznei­mittel gelten, gibt es keine genaue Regelung, ob der Aus­tausch auf dem Rezept zulässig ist. Auch Sonder­kennzeichen sind nur auf Rezepten mit Arznei­mittel­ver­ordnungen erlaubt, sonst kann es erfahrungs­gemäß zu Retaxationen kommen.

Unsere Empfehlung ist deswegen, sich ein neues Rezept aus­stellen zu lassen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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