Dürfen Medizinprodukte auf ein Entlassrezept abgegeben werden?

Wir haben hier zwei Medikamente auf Entlass­rezepten, bei denen wir uns nicht sicher sind, ob wir diese abgeben dürfen. Es handelt sich um „Laxans Ratio 7,5 mg/ml 30 ml Tr. PZN 04687790“ und „Emser Inhalations­lösung 20 St. PZN 08491724“. Der Patient wird in ein Hospiz entlassen, hat auch BtM in der Verordnung und ist bei der DAK versichert.

Dürfen wir das Rezept zulasten der GKV abrechnen?

Antwort

Für Entlassrezepte gelten die identischen Erstattungsbedingungen bezüglich apothekenpflichtiger Arzneimittel wie auf einem normalen Muster-16-Rezept. Das Laxans ist demnach in Kombination mit einer Opioid-Therapie erstattungsfähig. Auszug aus den Erstattungsbedingungen für das Abführmittel:

Bei der Emser Inhalationslösung handelt es sich um ein Medizinprodukt, für das es keine Ausnahme für eine Erstattung gibt. Auch ist diese nicht in der Anlage V der erstattungsfähigen Medizinprodukte gelistet. Es gibt aber andere Inhalationslösungen, die als Medizinprodukte erstattungsfähig sind. Vielleicht können Sie den Arzt um ein entsprechendes anderes Rezept bitten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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