Dürfen Insulin und Teststreifen auf einem Rezept stehen?

Zulasten der AOK Hessen sind Actrapid Innolet und Lantus Solostar mit Contour Sensoren auf einem Rezept verordnet.

Ist das retaxsicher oder müssen die Teststreifen auf einem Extrarezept stehen?

Antwort

Bei Blutzuckerteststreifen handelt es sich um Medizinprodukte. Teststreifen sind leistungsrechtlich sogenannte Geltungs-Arzneimittel im Sinne des § 2 AMG, sind aber ihrem Status nach Medizin­produkte. Getrennt verordnet werden müssen nur Hilfsmittel, sodass die Ihnen vorliegende Verordnung mit Test­streifen und Arznei­mitteln keine Probleme bei der Abrechnung machen sollte.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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