Dürfen Fluoretten auf Grundlage eines Kinderrezept abgegeben werden?

Wir würden gerne wissen, ob ein nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel für ein zwölfjähriges Kind von der Kasse erstattet wird oder nicht? Es handelt sich konkret um ein Kinderrezept, auf dem Fluoretten 0,5 mg 100 Stück verordnet sind.

Antwort

Grundsätzlich können nicht apotheken­pflichtige Arznei­mittel nicht zulasten einer Krankenkasse abgegeben werden. Für Fluorid­präparate gibt es aber eine Ausnahme: Fluorid­präparate zur Karies­prophylaxe bei Kindern, wie z. B. die in Ihrem Fall verordneten Fluoretten, fallen nicht unter die Apotheken­pflicht, sind aber dennoch ausnahms­weise für Kinder erstattungs­fähig, wenn andere Möglichkeiten zur Fluorid­ergänzung nicht zur Anwendung kommen können und der behandelnde Arzt sich überzeugt hat, dass keine anderweitige Fluorid­zufuhr erfolgt. Das ist die Entscheidung einer Arbeits­gemeinschaft der Spitzen­verbände der Kranken­kassen aus dem Jahr 2002.

Deshalb sind für das nicht­apotheken­pflichtige Arzneimittel „Fluoretten“ auch Vertrags­preise (je nach Krankenkasse und Bundesland) in der Apotheken­software hinterlegt:

Die verordneten Fluoretten können also zu dem entsprechenden Vertragspreis mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden. Beachten Sie bitte auch, dass die Vertragspreise zudem regional unterschiedlich ausfallen können. Daher ist es wichtig, auch das jeweilige Kammergebiet in die EDV einzugeben (vgl. Abb. ➔ Vertragspreis für die AOK, für das Gebiet Berlin).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung