Dürfen Fluoretten auf Grundlage eines Kinderrezept abgegeben werden?
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Wir würden gerne wissen, ob ein nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel für ein zwölfjähriges Kind von der Kasse erstattet wird oder nicht? Es handelt sich konkret um ein Kinderrezept, auf dem Fluoretten 0,5 mg 100 Stück verordnet sind.
Antwort
Grundsätzlich können nicht apothekenpflichtige Arzneimittel nicht zulasten einer Krankenkasse abgegeben werden. Für Fluoridpräparate gibt es aber eine Ausnahme: Fluoridpräparate zur Kariesprophylaxe bei Kindern, wie z. B. die in Ihrem Fall verordneten Fluoretten, fallen nicht unter die Apothekenpflicht, sind aber dennoch ausnahmsweise für Kinder erstattungsfähig, wenn andere Möglichkeiten zur Fluoridergänzung nicht zur Anwendung kommen können und der behandelnde Arzt sich überzeugt hat, dass keine anderweitige Fluoridzufuhr erfolgt. Das ist die Entscheidung einer Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen aus dem Jahr 2002.
Deshalb sind für das nichtapothekenpflichtige Arzneimittel „Fluoretten“ auch Vertragspreise (je nach Krankenkasse und Bundesland) in der Apothekensoftware hinterlegt:
Die verordneten Fluoretten können also zu dem entsprechenden Vertragspreis mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden. Beachten Sie bitte auch, dass die Vertragspreise zudem regional unterschiedlich ausfallen können. Daher ist es wichtig, auch das jeweilige Kammergebiet in die EDV einzugeben (vgl. Abb. ➔ Vertragspreis für die AOK, für das Gebiet Berlin).
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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