Dürfen fehlende Arztdaten von der Apotheke geheilt werden?
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Ist es möglich, einen komplett fehlenden Arztstempel händisch nachzutragen, wenn die Herkunft des Rezeptes plausibel ist, oder muss die Ergänzung des Vertragsarztstempels vom Vertragsarzt sowieso gegengezeichnet werden?
Antwort
Laut § 6 des Rahmenvertrags gilt Folgendes:
6 Rahmenvertrag
„(2) Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann, wenn […]
c) Wenn papiergebundene Verordnungen, die einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder § 2 Absatz 1 Nr. 1–7 AMVV bzw. § 9 Absatz 1 Nr. 1–8 BtMVV – unbeschadet der jeweils anwendbaren Gültigkeitsdauer – nicht vollständig entsprechen und der Abgebende nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt die Angaben korrigiert oder ergänzt.1 […]
1 Hierdurch sind folgende Angaben auf dem Verordnungsblatt erfasst
- Name, Vorname, Berufsbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden Person (BtMVV: einschließlich Telefonnummer),
- Datum der Ausfertigung, Ausstellungsdatum,
- Name und Geburtsdatum der Person (BtMVV: zusätzlich Anschrift) für die das Arzneimittel bestimmt ist
- Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes einschließlich der Stärke, (BtMVV: sofern zusätzlich notwendig: Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je Packungseinheit bei abgeteilten Zubereitungen je abgeteilter Form),
- Bei Rezepturarzneimitteln die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen,
- BtMVV: Menge des verschriebenen Arzneimittels in Gramm oder Milliliter, Stückzahl der abgeteilten Form,
- Darreichungsformen, sofern Angabe zusätzlich notwendig,
- BtMVV: Kennzeichnungspflichten nach § 9 Nr. 6 BtMVV mit A, S, Z, K, N
- Der Vermerk ‚Praxisbedarf‘ anstelle der Angaben des Patienten und der Gebrauchsanweisung,
- Gebrauchsanweisung bei Rezepturarzneimitteln (BtMVV: mit Einzel- und Tagesangabe)“
Demnach können Sie alle Arztangaben, die normalerweise im Arztstempel zu finden sind, nach Rücksprache mit dem Arzt händisch auf dem Rezept nachtragen. Eine fehlende Arztunterschrift muss der Arzt selbstverständlich eigenhändig nachtragen.
- DAP Arbeitshilfe „Heilungsmöglichkeiten nach § 6 Rahmenvertrag“ (PDF)
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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