Dürfen diese beiden Präparate zusammen abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben folgende Verordnung erhalten:
„2 x Cayston 75 mg 06454995 N2 84 Stück
2 x Pari NaCl Inhalationslös 120 x 2,5 ml 03450382“.
Dürfen wir beides wie verordnet abgeben? Für Cayston gibt es einen nichtpreisgünstigen Import, Pari NaCl trägt keine Normgröße.
Müssen wir etwas auf dem Rezept vermerken?
Antwort
Ihnen liegt eine eindeutig definierte Verordnung vor, da beide Artikel mit einer PZN versehen sind, die auf einen expliziten Artikel in der Datenbank verweisen. Bitte beachten Sie bei der Abgabe eventuelle Rabattverträge.
Die Inhalationslösung trägt kein N-Kennzeichen, da es sich um ein Medizinprodukt handelt. Da dieses Präparat aber auf der Anlage V der AM-RL zu finden ist, ist es prinzipiell erstattungsfähig.
Zu beachten wäre noch die Bedingung, die an die Verordnungsfähigkeit nach der Anlage V gestellt wird:
Wenn Sie die Vermutung haben, dass der Patient die Pari-Lösung im Zusammenhang mit Cayston anwenden soll, sollten Sie ggf. Rücksprache mit dem Arzt halten, denn in den Anwendungshinweisen zu Cayston ist ausdrücklich vorgegeben, dass nur das dort enthaltene Lösungsmittel zu verwenden ist.
Natürlich können (und müssen) Sie nicht prüfen, ob der Patient ggf. noch ein anderes Inhalationsarzneimittel bekommt, zu dem die Inhalationslösung erforderlich ist.
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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