Dürfen BtM-Rezepte auf einen anderen Arzt übertragen werden?
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Wir haben eine Frage: Gibt es auch bezüglich der Übertragbarkeit von BtM-Rezepten eine Ausnahmeregel? Normalerweise darf ein Arzt fremde BtM-Formulare ja nur im Vertretungsfall verwenden. Wie läuft das aktuell, wenn einem Arzt in einer Praxis mit mehreren Ärzten die eigenen BtM-Formulare ausgehen?
Antwort
Grundsätzlich ist in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung geregelt, dass die nummerierten Betäubungsmittelrezepte nur zur Verwendung durch den anfordernden Arzt bestimmt sind und nur im Vertretungsfall übertragen werden dürfen. Durch die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gibt es hier vorübergehend aber Erleichterungen.
In Bezug auf BtM-Rezepte schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung Folgendes:
Kassenärztliche Bundesvereinigung
„Verwendung von BtM-Rezeptformularen anderer Ärzte möglich
Um die Versorgung mit Betäubungsmitteln sicherzustellen, dürfen Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) vorübergehend auch außerhalb von Vertretungsfällen – etwa in einer Praxisgemeinschaft – übertragen und von anderen Ärzten verwendet werden.“
(Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_45867.php)
Daher ist eine Übertragung momentan ausnahmsweise möglich.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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