Dürfen beide Verordnungszeilen abgegeben werden?

Uns liegt ein Kassenrezept vor, auf dem in zwei verschiedenen Zeilen Novaminsulfon 500 mg in der Packungs­größe N2 (20 Stück) verordnet ist.

Dürfen wir dieses Rezept so beliefern (also beide Zeilen getrennt) und somit zwei Packungen der Größe N2 abgeben?

Antwort

Ja, Sie dürfen beide Packungen abgeben, denn nach § 8 Rahmen­vertrag ist jede Verordnungs­zeile einzeln zu betrachten und mit der jeweiligen Menge an Packungen zu beliefern:

8 Packungsgrößen

„(1) Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Natürlich muss der Patient dann auch für jede Packung die Zuzahlung leisten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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