Dürfen bei Präparaten der Substitutions­ausschluss­liste im Vergleich Original/Import Rabattartikel abgegeben werden?

Wir haben ein grund­sätzliches Problem mit einem Tacrolimus-Rezept. Der Wirkstoff gehört zur Substitutions­ausschluss­liste.

Verordnet hat der Arzt mit Aut-idem-Kreuz „Advagraf 1,0 mg 100 St.- Beragena“.

Diesen Import bekommen wir derzeit nicht. Als Rabatt­artikel (Techniker Krankenkasse) werden verschiedene Importe und das Original angezeigt, welches aber deutlich teurer ist.

Welche Abgabe­optionen haben wir hier?

Antwort:

Tacrolimus steht zwar auf der Substitutionsausschlussliste, jedoch nicht in der Darreichungsform „Retardkapseln“, sodass Advagraf von dem Substitutionsausschluss formal nicht betroffen ist.

Das Austauschverbot aufgrund des Aut-idem-Kreuzes gilt nicht zwischen Original und bezugnehmend darauf zugelassene Importe, da diese als identische Präparate gelten. Das Aut-idem-Kreuz alleine kann einen Austausch zwischen Original und Import nicht verhindern.

Dies ist im Liefervertrag der Ersatzkassen geregelt:

4 Arznei­versorgungs­vertrag der Ersatzkassen

„(12) Hat der Vertragsarzt ein Fertig­arznei­mittel unter seinem Produktnamen und/oder seiner Pharma­zentral­nummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugs­arzneimittel mangels arzneimittel­rechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.“

In Ihrem Fall müssten Sie also anstelle des verordneten Importes ein Rabatt­arznei­mittel (Original/Import) abgeben. Welches Rabatt­arzneimittel Sie auswählen, können Sie frei entscheiden, da alle Rabatt­artikel als wirtschaftlich gelten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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