Dürfen auf einem T-Rezept mehrere Packungen eines Arzneimittels verordnet werden?

Wir haben eine Frage zur Belieferung von T-Rezepten:

Dürfen auf einem T-Rezept zwei Packungen Lenalidomid 15 mg 21 HKP verordnet werden oder müssen dafür zwei Rezepte mit je einer Packung ausgestellt werden?

Antwort

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nimmt dazu in seinen Fragen und Antworten zum T-Rezept folgendermaßen Stellung:

BfArM

„Die aktuellen T-Rezept-Formulare sowie alle ab dem 15.9.2011 vom BfArM ausgegebenen T-Rezepte, dürfen nur noch eine Verordnung enthalten. Das bedeutet, dass nur noch ein (lenalidomid-, pomalidomid- und thalidomidhaltiges) Arzneimittel mit einer PZN auf einem T-Rezept verschrieben werden darf. Wie bei anderen Rezepten auch, ist es allerdings möglich, mehrere Packungen dieses einen Arzneimittels zu verschreiben. Nicht erlaubt ist die Verschreibung eines Arzneimittels mit verschiedenen Wirkstoffstärken auf einem T-Rezept. Auf den von Anfang 2009 bis zum 14.09.2011 ausgegebenen T-Rezepten waren bis zu drei Verordnungen möglich. Da diese Rezept-Formulare weiterhin ihre Gültigkeit behalten, dürfen sie auch weiter so verwendet werden wie bisher. Damit sind auf diesen T-Rezepten nach wie vor drei Verordnungen möglich.“

(Quelle: FAQ zum Thema AMVV Lenalidomid / Pomalidomid / Thalidomid – Fragen zum Ausfüllen und der Einlösung eines T-Rezepts; https://www.bfarm.de/DE/Service/FAQ/_functions/Bundesopiumstelle/T-Rezept/4_ausfuellen/_node.html)

Es darf also auf den aktuellen T-Rezept-Formularen nur ein Arzneimittel verschrieben werden, von diesem dürfen aber mehrere Packungen verschrieben sein. Achten Sie auch darauf, dass die Höchstmenge bei Frauen im gebärfähigen Alter nicht überschritten wird und die Dosierung angegeben ist. Ebenso dürfen die Kreuze bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen nicht fehlen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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