Dürfen Apotheken weiterhin auch AOK-Versicherte gegen Grippe impfen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Frage zu Grippeimpfungen in Apotheken:
Dürfen dort jetzt nur noch Versicherte von Ersatzkassen geimpft werden oder dürfen wir weiterhin auch beispielsweise AOK-Versicherte impfen?
Antwort
Nein, es dürfen auch weiterhin AOK-Versicherte in der Apotheke geimpft werden. Es gibt aber zusätzlich eine neue Vereinbarung zwischen dem DAV und der BARMER, TK, DAK, KKH und IKK Südwest. Diese erweitert den Personenkreis, der in der Apotheke geimpft werden kann. Denn unabhängig von der neuen Vereinbarung sind derzeit in der Apotheke nur Impfungen für Personen mit einer STIKO-Empfehlung (z. B. Personen ab 60 Jahren mit chronischen Grundleiden) zulasten der GKV abrechenbar. Die Zusatzvereinbarung sieht vor, dass in Apotheken auch Versicherte der DAK, BARMER, TK, DAK, KKH und IKK Südwest zwischen 18 und 59 Jahren ohne STIKO-Empfehlung zulasten der GKV geimpft werden dürfen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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