Dürfen Apotheken weiterhin auch AOK-Versicherte gegen Grippe impfen?

Wir haben eine Frage zu Grippe­impfungen in Apotheken:

Dürfen dort jetzt nur noch Versicherte von Ersatz­kassen geimpft werden oder dürfen wir weiterhin auch beispiels­weise AOK-Versicherte impfen?

Antwort

Nein, es dürfen auch weiterhin AOK-Versicherte in der Apotheke geimpft werden. Es gibt aber zusätzlich eine neue Vereinbarung zwischen dem DAV und der BARMER, TK, DAK, KKH und IKK Südwest. Diese erweitert den Personen­kreis, der in der Apotheke geimpft werden kann. Denn unabhängig von der neuen Vereinbarung sind derzeit in der Apotheke nur Impfungen für Personen mit einer STIKO-Empfehlung (z. B. Personen ab 60 Jahren mit chronischen Grundleiden) zulasten der GKV abrechenbar. Die Zusatz­verein­barung sieht vor, dass in Apotheken auch Versicherte der DAK, BARMER, TK, DAK, KKH und IKK Südwest zwischen 18 und 59 Jahren ohne STIKO-Empfehlung zulasten der GKV geimpft werden dürfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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