Dürfen abweichende Darreichungsformen gegeneinander ausgetauscht werden?

Wir haben eine Frage zur Abgabe auf folgendes Rezept: „Ondansetron 8 mg dura (BB pharma) FTA 30 St.“

Rabattpartner der BARMER (IK 101780006) sind:

Ondansetron Aristo FTA (nicht lieferbar), Ondansetron ratio FTA (nicht lieferbar), Ondansetron Bluefish SMT (lieferbar).

In einem Schulungsvideo unseres EDV-Anbieters wurde gesagt, dass man keine Darreichungsformen mehr austauschen darf, daher sind wir unsicher, ob wir die Schmelztabletten überhaupt abgeben dürfen.

Müssen wir dann den Rabattvertrag übergehen und das preisgünstigste Arzneimittel abgeben?

Oder gilt das Verbot, dass man Darreichungsformen nicht austauschen darf, nur dann, wenn keine Rabattverträge bestehen?

Antwort

Das für die Abgabe ausgewählte Fertigarzneimittel muss gegenüber dem ärztlich verordneten Fertigarzneimittel folgende Kriterien erfüllen, damit ein Austausch aut-idem-konform ist:

9 Abs. 3 Rahmenvertrag (Auszug)

a) gleicher Wirkstoff […]
b) identische Wirkstärke […]
c) identische Packungsgröße im Sinne des § 8 […]
d) gleiche oder austauschbare Darreichungsform
Dabei gelten folgende Kriterien:

  • Darreichungsformen mit identischer Bezeichnung in den Preis- und Produktinformationen sind gleich
  • Darreichungsformen nach den Hinweisen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 129 Absatz 1a Satz 1 SGB V (Arzneimittel-Richtlinie Anlage VII Teil A) sind austauschbar […]

e) Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet […]
f) kein Verstoß gegen entgegenstehende betäubungsmittelrechtliche Vorschriften […]

Für Ondansetron sind vom G-BA die folgenden Darreichungsformen als austauschbar definiert:

Daher dürfen Sie unter den Rabattarzneimitteln, auch wenn diese sich hinsichtlich der gelisteten Darreichungsform unterscheiden, frei auswählen – ein Austausch zwischen FTA und SMT ist erlaubt. Es bleibt jedoch die Möglichkeit, Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, wenn Sie die Befürchtung haben, dass durch die abweichende Darreichungsform Therapieprobleme zu erwarten sind. Aber auch dann muss die vertraglich festgelegte Abgaberangfolge eingehalten werden: Das verordnete Präparat ist das preisgünstigste Arzneimittel und stellt somit den Preisanker dar. Wenn die Abgabe eines Rabattartikels nicht zustande kommt und auch das verordnete Arzneimittel nicht abgegeben werden kann, muss nach Rücksprache mit dem Arzt ein neuer Preisanker gesetzt werden und in der Abgaberangfolge bis zum neuen Preisanker ein anderes, aut-idem-konformes Präparat ausgewählt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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