Dronabinol-Rezeptur für 90 Tage
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Wir haben einen Patienten, der von seinem behandelnden Arzt immer Dronabinol verordnet bekommt. Die Arztpraxis liegt jedoch recht weit entfernt, deswegen haben wir uns die Frage gestellt, ob die Möglichkeit besteht, dass der Arzt Dronabinol für 90 Tage verordnet, und wenn ja, muss dies gesondert gekennzeichnet werden?
Antwort
Da im April 2023 mit der Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung die Höchstmengen weggefallen sind, dürfen Ärzte Betäubungsmittel auch in größeren Mengen verordnen.
Früher lautete § 2 Abs. 1 der BtMVV folgendermaßen:
2 Abs. 1 der BtMVV (vorherige Version)
Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen: […]
Aktuell lautet § 2 Abs. 1 BtMVV hingegen wie folgt:
2 Abs. 1 BtMVV
Für einen Patienten darf der Arzt die in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes bezeichneten Betäubungsmittel außer Alfentanil, Cocain, Etorphin, Remifentanil und Sufentanil verschreiben.
Der Arzt kann für seinen Patienten also Dronabinol für einen Bedarf von 90 Tagen verordnen – ohne eine gesonderte Kennzeichnung.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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