Dronabinol-Kapseln – darf Mehransatz berechnet werden?
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Wir stellen Dronabinol-Kapseln her. Das NRF schreibt einen 10%igen Mehransatz vor. Wie taxieren wir diesen Mehransatz, denn wir haben dafür die kleinste Menge Dronabinol zusätzlich bestellt.
Kann diese Menge komplett taxiert werden? Was ist, wenn die Kapseln erneut verordnet werden? Kann ich dann jedes Mal die extra bestellte Menge Dronabinol komplett abrechnen?
Antwort
Grundlage für die Preisbildung von Rezepturen ist die Arzneimittelpreisverordnung. Zuschläge für einen Mehransatz werden dabei von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt, egal für welche Darreichungsform. So darf z. B. auch bei der Herstellung von Zäpfchen nur die tatsächlich für die verschriebene Anzahl verwendete Menge an Hartfett in der Berechnung des Abgabepreises berücksichtigt werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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