Droht bei einer Verordnungseinschränkung eine Retax?

Bei uns hat sich ein Arzt bezüglich der Verordnungsfähigkeit von Voltaren Emulgel auf Kassenrezept erkundigt.
Bei der Recherche sind wir auf eine sogenannte „Verordnungsausschlussliste von Fertigarzneimitteln gemäß AM-RL des G-BA“ gestoßen. Dann haben wir in unserer EDV geschaut, ob es eine Warnung bei Abgabe auf Kassenrezept gibt, wir stießen aber nur auf einen Verordnungshinweis und nicht auf eine ausdrückliche Warnung vor der Abgabe.

Wie ist dies zu interpretieren?

Antwort:

Der G-BA legt in der Arzneimittel-Richtlinie Anlage III fest, welche Verordnung von Arzneimitteln einzuschränken oder auszuschließen ist. Dies geschieht, wenn die Unzweckmäßigkeit erwiesen oder eine andere, wirtschaftlichere Behandlungsmöglichkeit mit vergleichbarem diagnostischem oder therapeutischem Nutzen verfügbar ist.

Da sich die Arzneimittelrichtlinie an die Ärzte richtet, können diese bei Verordnung dieser Produkte einen Regress bekommen. Die Apotheken haben hier keine Prüfpflicht. Oft ist aber trotzdem im Apothekensystem eine entsprechende Information zu finden, bei Voltaren Emulgel beispielsweise folgende:

Im Zuge einer guten Arzt-Apotheker-Zusammenarbeit ist ein Hinweis auf einen Verordnungsausschluss jedoch zu empfehlen, dann kann der Arzt selber entscheiden, ob er bei der Verordnung zulasten einer GKV bleibt oder das Präparat auf Privatrezept verordnet.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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