Dreimal N2 oder einmal N2 plus einmal N3:
Was ist wirtschaftlicher?

Bei einem Rezept, das uns vorgelegt wurde, ist uns die richtige Abgabe des Gabapentins unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unklar.

Verordnet wurde „Gabapentin 1A Pharma 100 mg 100 Kaps N2 x 3!“ (Krankenkasse: Techniker Krankenkasse, 109577507).

Verordnet sind von insgesamt 300 Stück, die größte Packung ist allerdings eine N3-Packung mit 200 Stück.

Muss in diesem Fall auf den Wert von Nmax = 200 Stück gekürzt werden? Oder dürfen 300 Stück unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit abgegeben werden?
Und was ist dann wirtschaftlicher? 3 x N2 oder 1 x N2 plus 1 x N3?

Antwort

Eindeutig bestimmte Verordnungen über im Handel befindliche Packungsgrößen dürfen wie verordnet abgegeben werden. Eine Kürzung auf die Menge des Nmax-Bereiches sieht § 6 Absatz 3 des Rahmenvertrags nur für allgemeine Verordnungen nach Stückzahl vor. Dies wäre hier der Fall, wenn der Arzt als Mengenangabe nur „300 Stück“ angegeben hätte.

Zur wirtschaftlichen Rezeptbelieferung sollten Sie zunächst schauen, ob und in welchen Packungsgrößen es Rabattpartner gibt. Im vorliegenden Fall gibt es sowohl N2- als auch N3-Packungen, die bei der Techniker Krankenkasse rabattiert sind. Auch wenn man nicht einschätzen kann, wie die rabattierten Preise aussehen, ist davon auszugehen, dass die Abgabe einer rabattierten N2- und einer rabattierten N3-Packung am wirtschaftlichsten wäre. Falls der Arzt auf der Abgabe von drei (rabattierten) N2-Packungen besteht, so ist ihm dies im Sinne der ärztlichen Therapiehoheit auch erlaubt und Sie könnten diese Packungsgrößen abgeben. Eine Notiz über die Rücksprache mit dem Arzt bezüglich der wirtschaftlichen Abgabe schadet auf der Verordnung auch nicht. Diese Ergänzung sollte dann aber mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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