Dreierpackung statt drei einzelner Packungen abgabefähig?
Uns wurde ein E-Rezept über drei Packungen Briumvi N1 vorgelegt. Im System der Arztpraxis kann die im Verhältnis günstigere Dreierpackung (Briumvi N2) nicht ausgewählt werden.
Müssen wir trotzdem die wirtschaftlich nachteiligen drei einzelnen Packungen beliefern oder können wir mit Verweis auf das Problem die Dreierpackung abgeben?
Antwort
In diesem Fall müssen Sie gemäß § 8 Abs. 1 des Rahmenvertrags wie verordnet dreimal die N1-Packung abgeben:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Die Abgabe der großen Packung wäre nur dann möglich, wenn diese explizit auf dem Rezept verordnet ist.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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