Dreierpackung statt drei einzelner Packungen abgabe­fähig?

Uns wurde ein E-Rezept über drei Packungen Briumvi N1 vorgelegt. Im System der Arzt­praxis kann die im Verhältnis günstigere Dreier­packung (Briumvi N2) nicht ausge­wählt werden.

Müssen wir trotzdem die wirtschaft­lich nach­teiligen drei einzelnen Packungen beliefern oder können wir mit Verweis auf das Problem die Dreier­packung abgeben?

Antwort

In diesem Fall müssen Sie gemäß § 8 Abs. 1 des Rahmenvertrags wie verordnet dreimal die N1-Packung abgeben:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Enthält eine papier­gebundene Ver­ordnung mehrere Verordnungs­zeilen, ist jede Verordnungs­zeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils ver­ordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Die Abgabe der großen Packung wäre nur dann möglich, wenn diese explizit auf dem Rezept verordnet ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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