Wie gehen wir mit drei identischen BtM-Rezepten für eine Urlaubsbevorratung um?

Anlässlich einer Urlaubs­reise hat ein Arzt einem Patienten die benötigten BtM für 3 Wochen verteilt auf 3 Rezepte verordnet. Alle Verordnungen sind identisch (gleiches Ausstellungs­datum, identisches Arznei­mittel).

Dürfen wir dennoch alle Rezepte mit demselben Abgabe­datum beliefern? Oder sollte ein entsprechender Vermerk aufge­bracht werden?

Antwort

Solange sich keine Hinweise auf einen Miss­brauch bzw. eine Fälschung ergeben, dürfen Sie auch mehrere Rezepte mit identischem Datum beliefern. Ein Vermerk „keine Doppel­verordnung, Urlaubs­bedarf“ kann aufge­bracht werden, muss aber nicht. Aller­dings können Sie den Fall damit auch besser nach­voll­ziehen, falls im Nachgang Fragen dazu auf­tauchen sollten. Sie sollten aber in jedem Fall auf die Höchst­mengen der verordneten BtM achten und ggf. nach Rück­sprache mit dem Arzt ein „A“ ergänzen. Besprechen Sie zudem mit dem Patienten, ob er für seine Reise noch weitere Unter­stützung braucht – das Mitführen von BtM ins Ausland ist an bestimmte Voraus­setzungen geknüpft.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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