Wie gehen wir mit drei identischen BtM-Rezepten für eine Urlaubsbevorratung um?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Anlässlich einer Urlaubsreise hat ein Arzt einem Patienten die benötigten BtM für 3 Wochen verteilt auf 3 Rezepte verordnet. Alle Verordnungen sind identisch (gleiches Ausstellungsdatum, identisches Arzneimittel).
Dürfen wir dennoch alle Rezepte mit demselben Abgabedatum beliefern? Oder sollte ein entsprechender Vermerk aufgebracht werden?
Antwort
Solange sich keine Hinweise auf einen Missbrauch bzw. eine Fälschung ergeben, dürfen Sie auch mehrere Rezepte mit identischem Datum beliefern. Ein Vermerk „keine Doppelverordnung, Urlaubsbedarf“ kann aufgebracht werden, muss aber nicht. Allerdings können Sie den Fall damit auch besser nachvollziehen, falls im Nachgang Fragen dazu auftauchen sollten. Sie sollten aber in jedem Fall auf die Höchstmengen der verordneten BtM achten und ggf. nach Rücksprache mit dem Arzt ein „A“ ergänzen. Besprechen Sie zudem mit dem Patienten, ob er für seine Reise noch weitere Unterstützung braucht – das Mitführen von BtM ins Ausland ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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