Dosierungsangaben auf Rezeptur-Rezepten

Wir sind uns un­schlüssig bzgl. der Dosier­angabe auf dem Rezept, wenn eine Rezeptur verordnet ist.

Reicht der Hinweis „gemäß schrift­licher An­weisung“ aus oder muss eine genaue Dosier­an­weisung auf dem Rezept stehen?

Antwort

Bei Rezeptur­­ver­­ordnungen muss anstelle eines Verweises auf eine Dosierung immer eine Gebrauchs­anweisung ange­­geben werden. Da Rezeptur­gefäße nach § 14 ApBetrO auch mit der Art der Anwendung und der Gebrauchs­­anweisung (z. B. „2 x täglich dünn auf die betroffenen Haut­s­tellen auf­tragen“) gekenn­­zeichnet werden müssen, kann eine Dosierungs­­angabe wie „Dj“ oder „laut schrift­licher ärzt­licher Anweisung“ für Rezepturen nicht aus­reichend sein. Auch muss dem Apotheken­personal die Gebrauchs­­anweisung zur Beurteilung der Plausibilität bekannt sein. Sie dürfen diese Angabe jedoch nach ärztlicher Rück­­sprache auf dem Rezept ergänzen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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