Dosierungsangaben auf Rezeptur-Rezepten
Wir sind uns unschlüssig bzgl. der Dosierangabe auf dem Rezept, wenn eine Rezeptur verordnet ist.
Reicht der Hinweis „gemäß schriftlicher Anweisung“ aus oder muss eine genaue Dosieranweisung auf dem Rezept stehen?
Antwort
Bei Rezepturverordnungen muss anstelle eines Verweises auf eine Dosierung immer eine Gebrauchsanweisung angegeben werden. Da Rezepturgefäße nach § 14 ApBetrO auch mit der Art der Anwendung und der Gebrauchsanweisung (z. B. „2 x täglich dünn auf die betroffenen Hautstellen auftragen“) gekennzeichnet werden müssen, kann eine Dosierungsangabe wie „Dj“ oder „laut schriftlicher ärztlicher Anweisung“ für Rezepturen nicht ausreichend sein. Auch muss dem Apothekenpersonal die Gebrauchsanweisung zur Beurteilung der Plausibilität bekannt sein. Sie dürfen diese Angabe jedoch nach ärztlicher Rücksprache auf dem Rezept ergänzen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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