Muss bei E-Rezepten über OTC-Arznei­mittel eine Dosierung nach­ge­tragen werden?

Unser Kinder­arzt schreibt bei E-Rezepten keine Dosierung mehr bei apotheken­pflichtigen Arznei­mitteln für Kinder in den Abgabe­datensatz. Unsere EDV meldet uns bei Abruf solcher E-Rezepte, dass die Dosierung auf dem Rezept fehlt und wir diese ergänzen sollen.

Wie gehen wir hier vor?

Antwort

E-Rezepte mit nicht verschreibungs­pflichtigen Arznei­mitteln müssen weder eine Dosierungs­angabe noch einen Hinweis auf einen Medikations­plan bzw. eine schriftliche Dosierungs­anweisung ent­halten. Dies gilt auch, wenn das Arznei­mittel zulasten der GKV ver­ordnet wurde, sodass hier die Dosierung nicht als Rezept­änderung ergänzt werden muss. Sie können den Warn­hinweis nach unserer Ein­schätzung also ignorieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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