Muss die Dosierung auf ein Rezept über eine Desensibilisierungs­lösung?

Wir diskutieren im Team gerade die Frage, ob auf einem Rezept über Desensibilisierungs­lösungen, die in der Praxis verab­reicht werden, auch eine Dosierung ange­geben werden muss. Was sagen Sie dazu?

Antwort

Nach § 2 Abs. 1 Nummer 7 der Arznei­­mittel­­verschreibungs­­verordnung gilt Folgendes:

2 Abs. 1 Nr. 7 AMVV

„7. die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikations­plan, der das verschriebene Arznei­mittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungs­anweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arznei­mittel unmit­telbar an die verschreibende Person abge­geben wird […]“

Geben Sie also die Allergie­lösung direkt an den behandelnden Arzt ab, können Sie dies kurz auf der Verordnung dokumentieren und die Dosierungs­angabe kann in diesem Fall entfallen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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