Doppelverordnung oder erforderliche Menge?
Uns liegen zwei E-Rezepte vor, ausgestellt am gleichen Tag über jeweils 2-mal Ilaris 150 mg/ml Injektionslösung. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Doppelverordnung? Wir haben uns beim verschreibenden Arzt rückversichert, dass diese Menge beabsichtigt ist, und es wurde auch entsprechend auf beiden Rezepten vermerkt. Ist dieses Verfahren legitim? Bei Ilaris handelt es sich um sehr teure Arzneimittel, weshalb wir unbedingt retaxsicher beliefern möchten.
Antwort
Der Arzt darf die notwendige Menge an Arzneimitteln auf einer oder auch auf zwei getrennten Verordnungen verschreiben. Dazu gibt es keine Vorgaben. Da es sich jeweils um korrekt ausgestellte Rezepte handelt und Sie einen Kontrahierungszwang haben, dürfen Sie diese Rezepte auch ohne Rücksprache beliefern. Mit der erfolgten Rücksprache zum Ausschluss einer möglichen versehentlichen Doppelverordnung und dem entsprechenden Vermerk auf den Rezepten dürfte es zu keiner Retaxierung kommen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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