Doppelverordnung oder erforderliche Menge?

Uns liegen zwei E-Rezepte vor, ausge­stellt am gleichen Tag über jeweils 2-mal Ilaris 150 mg/ml Injektions­lösung. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich Doppel­verordnung? Wir haben uns beim ver­schreibenden Arzt rück­versichert, dass diese Menge beab­sichtigt ist, und es wurde auch ent­sprechend auf beiden Rezepten vermerkt. Ist dieses Verfahren legitim? Bei Ilaris handelt es sich um sehr teure Arznei­mittel, weshalb wir unbedingt retax­sicher beliefern möchten.

Antwort

Der Arzt darf die not­wendige Menge an Arznei­mitteln auf einer oder auch auf zwei ge­trennten Ver­ordnungen ver­schreiben. Dazu gibt es keine Vorgaben. Da es sich jeweils um korrekt ausge­stellte Rezepte handelt und Sie einen Kontrahierungs­zwang haben, dürfen Sie diese Rezepte auch ohne Rück­sprache beliefern. Mit der erfolgten Rück­sprache zum Aus­schluss einer möglichen ver­sehentlichen Doppel­ver­ordnung und dem ent­sprechenden Ver­merk auf den Rezepten dürfte es zu keiner Retaxierung kommen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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