Muss die Abgabe von Nachfolgeartikeln dokumentiert werden?
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Im Team kam die Frage auf, wie wir auf einem Rezept folgende Konstellation dokumentieren müssen: Ein verordneter Artikel ist als AV gekennzeichnet und auch nicht mehr lieferbar, aber es wird uns in der Lauer-Taxe ein Nachfolgeartikel angezeigt, der eine identische Norm- bzw. Packungsgröße hat. Dürfen wir diesen dann abgeben, und was müssen wir auf dem Rezept dokumentieren?
Antwort
Bei Nachfolgeartikeln, muss immer genau hingeschaut werden, ob diese auch austauschbar zum Vorgänger sind. Manchmal unterscheiden sich Nachfolgeartikel in ihrer Zusammensetzung oder Darreichungsform und sind demnach nicht aut-idem konform und nicht austauschbar gemäß § 9 Abs. 3 Rahmenvertrag. Ist der Nachfolgeartikel aut-idem-fähig, wird er in der Abgaberangfolge gemäß Rahmenvertrag von Ihrer Software angezeigt. Sie müssen dann nur eine Abweichung von der Abgaberangfolge mit Sonder-PZN 02567024 und dem jeweiligen Faktor dokumentieren. Soll der Patient einen nicht identischen Nachfolgeartikel erhalten, muss ggf. die Verordnung vom Arzt geändert werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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