Wie müssen Pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept dokumentiert werden?

Uns liegt eine Verordnung einer Uni­klinik über „Entecavir 0,5 mg 90 St.“ vor. Es ist also eine reine Wirk­stoff­verordnung, eine Dosierungs­anweisung ist vorhanden. Der Kunde möchte ausschließlich einen Artikel mit dem Namen Baraclude. Wir würden die PZN 06434538 Baraclude Orifarm 0,5 mg 90 St. bestellen und Pharma­zeutische Bedenken vermerken.

Ist dies möglich? Oder wie müssen wir vorgehen?

Antwort

Bei einer Wirk­stoff­verordnung müssen Sie, sofern keine Rabatt­verträge vorliegen, im generischen Markt eines der vier preis­günstigsten Arznei­mittel abgeben. Sprechen Pharma­zeutische Bedenken gegen die Abgabe eines dieser Präparate, müssen Sie im Preis­ranking Präparat für Präparat prüfen, welches Präparat (ohne Bedenken) zur Abgabe in Frage kommt. Pharma­zeutische Bedenken setzen nicht automatisch die komplette Abgabe­rangfolge außer Kraft. Bei einer Preis­anker­über­schreitung müssen Sie zumindest bei Primär­kassen auch noch eine Rück­sprache mit dem Arzt halten, wenn Sie den gesetzten Preis­anker über­schreiten. In jedem Fall müssen Sie die Bedenken per Sonder-PZN und Begründung, abge­zeichnet mit Datum und Kürzel, auf dem Rezept dokumentieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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