Wie müssen Pharmazeutische Bedenken auf dem Rezept dokumentiert werden?
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Uns liegt eine Verordnung einer Uniklinik über „Entecavir 0,5 mg 90 St.“ vor. Es ist also eine reine Wirkstoffverordnung, eine Dosierungsanweisung ist vorhanden. Der Kunde möchte ausschließlich einen Artikel mit dem Namen Baraclude. Wir würden die PZN 06434538 Baraclude Orifarm 0,5 mg 90 St. bestellen und Pharmazeutische Bedenken vermerken.
Ist dies möglich? Oder wie müssen wir vorgehen?
Antwort
Bei einer Wirkstoffverordnung müssen Sie, sofern keine Rabattverträge vorliegen, im generischen Markt eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgeben. Sprechen Pharmazeutische Bedenken gegen die Abgabe eines dieser Präparate, müssen Sie im Preisranking Präparat für Präparat prüfen, welches Präparat (ohne Bedenken) zur Abgabe in Frage kommt. Pharmazeutische Bedenken setzen nicht automatisch die komplette Abgaberangfolge außer Kraft. Bei einer Preisankerüberschreitung müssen Sie zumindest bei Primärkassen auch noch eine Rücksprache mit dem Arzt halten, wenn Sie den gesetzten Preisanker überschreiten. In jedem Fall müssen Sie die Bedenken per Sonder-PZN und Begründung, abgezeichnet mit Datum und Kürzel, auf dem Rezept dokumentieren.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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